Teilnahmebedingungen
AC² – Gründen und Wachsen
Stand: 8. September 2026
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an AC² – Gründen und
Wachsen sowie gegebenenfalls erforderliche Rechtsübertragungen.
Veranstalter ist die GründerRegion GmbH, Theaterstraße 6 – 10, 52062 Aachen, Tel.: 0241 4460-350,
E-Mail: info@gruenderregion.de. Mit Teilnahme an AC² – Gründen und Wachsen werden diese Teil-
nahmebedingungen angenommen.
1. Gegenstand und Ablauf
(1) Im Rahmen von AC² – Gründen und Wachsen entwickeln die angemeldeten Teilnehmer ein tragfä-
higes Konzept für ihre Gründungsidee. Das Konzept kann in drei unterschiedlichen Disziplinen, das
heißt, in Form einer Ideenskizze, eines Businessplans oder einer Kombination aus Pitch & PitchDeck,
als Wettbewerbsbeitrag bei der Geschäftsstelle der GründerRegion GmbH eingereicht werden.
Schritt für Schritt sollen Teilnehmer hierbei lernen, ein Unternehmenskonzept zu erarbeiten, den
Markteintritt zu planen, eine Finanzierungsstrategie aufzubauen, ihre Geschäftsidee zu präsentieren
und ein Team aufzustellen.
(2) Teilnehmer, die eine Ideenskizze (Textdokument) einreichen, erhalten die Gelegenheit ihre Ge-
schäftsidee im Rahmen der Veranstaltung „Battle of Ideas (BoI)“ im Februar des laufenden Wettbe-
werbsjahres in Form eines Live-Pitches vor Publikum zu präsentieren. Außerdem erhalten sie im Rah-
men dieser Veranstaltung die Möglichkeit, ihr (geplantes) Unternehmen in Form eines Messestandes
vorzustellen. Sowohl für die Live-Pitches als auch die Messestände besteht eine maximale Kapazitäts-
grenze, die durch Veranstaltungsdauer und -ort vorgegeben ist. Eine Jury wählt den jeweils besten
Beitrag in den Kategorien „Live-Pitch“ und „Messestand“ aus, die dann im Rahmen einer Prämie-
rungsfeier ausgezeichnet werden.
(3) Die eingereichten Beiträge (Textdokument) in der Disziplin „Businessplan“ werden grundsätzlich
durch je zwei unabhängige Gutachter geprüft und bewertet. Anschließend werden bis zu 15 qualifi-
zierte Beiträge an eine Vorjury weitergeleitet. Die Vorjury bestimmt im Rahmen einer Sitzung sechs
Beiträge (TOP 6), deren Verfasser (Nomineés) die Gelegenheit erhalten, ihre Gründungsidee mittels
einer Präsentation vor einer Jury in 2 Minuten und anschließendem Frage-Antwort-Verfahren zu prä-
sentieren.
(4) Die eingereichten Beiträge (bis zu 15-minütige Videobeiträge und ein passender Foliensatz) in der
Disziplin „Pitch & PitchDeck“ werden grundsätzlich durch je zwei unabhängige Gutachter geprüft und
bewertet. Anschließend werden bis zu 15 qualifizierte Beiträge an eine Vorjury weitergeleitet. Die
Vorjury bestimmt im Rahmen einer Sitzung sechs Beiträge (TOP 6), deren Verfasser (Nomineés) die
Gelegenheit erhalten, ihre Gründungsidee mittels einer Präsentation vor einer Jury in 2 Minuten und
anschließendem Frage-Antwort-Verfahren zu präsentieren.
(5) Die Jury wählt die jeweils besten drei Beiträge in den Disziplinen „Businessplan“ und „Pitch & Pit-
chDeck“ aus, die dann im Rahmen einer Preisverleihung ausgezeichnet werden.
(6) Teilnehmer dürfen innerhalb eines Wettbewerbsjahres eine Ideenskizze einreichen und zusätzlich
wahlweise entweder einen Businessplan oder eine Kombination aus Pitch & PitchDeck. Die Einrei-
chung mehrerer Wettbewerbsbeiträge innerhalb einer Disziplin ist nicht gestattet.
(7) Weitere Details zum Inhalt und Ablauf von AC² – Gründen und Wachsen sind auf der Internetseite
„www.gruenderregion.de“ zu finden bzw. unter den oben angegebenen Kontaktmöglichkeiten bei
der GründerRegion GmbH erhältlich.
2. Teilnahme und Anmeldung
(1) Teilnehmen kann jeder, der eine Geschäftsidee hat und auf der Basis dieser Idee ein Unterneh-
men mit Sitz in der Wirtschaftsregion Aachen (Stadt Aachen, StädteRegion Aachen, Kreis Düren, Kreis
Euskirchen, Kreis Heinsberg) gründen will oder bereits gegründet hat. Für bereits gegründete Unter-
nehmen, deren Firmensitz außerhalb der Wirtschaftsregion Aachen gemeldet ist, entscheidet der
Veranstalter im Einzelfall, ob eine Teilnahme gestattet werden kann.
(2) Die Teilnahme an AC² – Gründen und Wachsen ist als Team oder Einzelperson möglich. Je Person
bzw. je Team kann höchstens eine Ideenskizze sowie zusätzlich wahlweise ein Businessplan oder eine
Kombination aus Pitch & PitchDeck als Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden. Eine Geschäftsidee,
die bereits in der Vergangenheit als Wettbewerbsbeitrag in den Disziplinen Businessplan oder Pitch &
PitchDeck oder bei einem der früheren AC²-Wettbewerbe in identischer Form eingereicht wurde, ist
von einer erneuten Teilnahme an AC² – Gründen und Wachsen ausgeschlossen.
(3) Bei Teilnahme von bereits bestehenden Unternehmen ist die Kontaktperson mit der Unterneh-
mensleitung betraut und befugt, im Namen des Unternehmens zu handeln.
(4) Für die Teilnahme ist eine Anmeldung über das Anmeldeformular auf der Homepage der Gründer-
Region GmbH erforderlich. Der Teilnehmer hat der GründerRegion GmbH solche Änderungen unver-
züglich mitzuteilen, die sich während des Wettbewerbs zu den Angaben im Anmeldeformular erge-
ben.
(5) Ein Anspruch auf Teilnahme an AC² – Gründen und Wachsen bzw. auf Durchführung von AC² –
Gründen und Wachsen besteht nicht. Die GründerRegion GmbH behält sich insbesondere das Recht
vor, Anmeldungen für AC² – Gründen und Wachsen – ohne Angaben von Gründen – nicht zu berück-
sichtigen.
(6) Dem Teilnehmer steht es frei, sich jederzeit wieder vom Wettbewerb abzumelden.
(7) Bei AC² – Gründen und Wachsen werden nur Wettbewerbsbeiträge berücksichtigt, die rechtzeitig
zu den Abgabeterminen sowie vollständig nach den formalen Vorgaben bei der GründerRegion
GmbH vorliegen. Die Abgabefristen der drei Disziplinen Ideenskizze, Businessplan und Pitch & Pit-
chDeck wird auf der Internetseite der GründerRegion GmbH unter www.gruenderregion.de bekannt-
gegeben. Für die Rechtzeitigkeit der Abgabe gilt der Zeitpunkt des Eingangs bei der GründerRegion
GmbH. Checklisten, Leitfäden und weitere Hilfestellungen zur Erstellung der Wettbewerbsbeiträge
werden auf der Internetseite der GründerRegion zur Verfügung gestellt.(8) Erstellung von Videos
Im Auftrag der GründerRegion kann ein professionelles Filmteam mehrere AC² Videos unter Mitwir-
kung der Teilnehmenden erstellen. Mit der Anmeldung zur Teilnahme an AC² – Gründen und Wach-
sen erkennen die Teilnehmenden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Dienstleis-
ters an. Die GründerRegion GmbH sowie die von ihr beauftragten Dienstleister sind für die Inhalte
und die Endfassung der Videos verantwortlich. Einer gesonderten Zustimmung der Teilnehmenden
bedarf es nicht.
Die Teilnehmenden übertragen bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung alle Auswertungsrechte des
vor Ort aufgenommenen Materials auf inhaltlich, zeitlich und örtlich unbeschränkter Basis, insbeson-
dere die uneingeschränkten Archivierungs-, Bearbeitungs-, Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Ver-
kaufsrechte sowie die Rechte zur Zurverfügungstellung auf Abruf. Dies schließt ausdrücklich auch die
Nutzung durch die GründerRegion GmbH und deren beauftragte Dienstleister in sämtlichen Medien-
formaten, insbesondere in sozialen Netzwerken, zur Bewerbung des AC²-Wettbewerbs sowie die
Ausstrahlung im Rahmen der AC²-Prämierungsfeier, ein.
(9) Soweit die GründerRegion GmbH darum bittet, Material für Veröffentlichungen zur Verfügung zu
stellen, können keine Aufwandsentschädigungen oder Entgelte entrichtet werden.
(10) Ein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen besteht nicht.
3. Leitfaden für Teilnehmer
(1) Als Hilfsmittel in den Disziplinen Ideenskizze, Businessplan und Pitch & PitchDeck stellt die Grün-
derRegion GmbH den Teilnehmern einen digitalen Leitfaden zur Verfügung, der als Anleitung für die
Erstellung der Wettbewerbsbeiträge nach AC² – Vorgaben dienen.
(2) Durch die Bereitstellung der im Leitfaden präsentierten Informationen entsteht keinerlei ge-
schäftliche oder andersartige vertragliche Beziehung zwischen dem Benutzer und der GründerRegion
GmbH. Alle Informationen, die der Teilnehmer in dem Leitfaden findet, wurden von der GründerRe-
gion GmbH mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hinterleg-
ten Informationen übernimmt die GründerRegion GmbH keine Haftung. So können beispielsweise die
verwendeten Gesetzesvorschriften durch aktuellere Versionen ersetzt worden sein. Die GründerRe-
gion GmbH schließt daher die Haftung für Schäden aus, die sich direkt oder indirekt aus der Verwen-
dung des Leitfadens und den darin enthaltenen Informationen ergeben können. Hiervon ausgenom-
men ist die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Entscheidungen auf Basis der präsentierten
Informationen erfolgen auf eigenes Risiko.
4. AC²-Abende, Innovationsveranstaltungen und Workshops
(1) Während des Wettbewerbszeitraumes finden mehrere AC²-Abende, zwei Veranstaltungen zum
Thema Innovation und verschiedene Workshops statt, bei denen neben Fachvorträgen aus dem The-
menfeld Entrepreneurship außerdem die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit anderen Teilneh-
mern, AC²-Beratern und Kapitalgebern besteht.
(2) Die Teilnahme an den AC²-Abenden, Innovationsveranstaltungen und Workshops steht allen inte-
ressierten Gründern und Unternehmern nach einfacher vorheriger Anmeldung bei der GründerRe-
gion GmbH zu dem jeweiligen Termin offen.
(3) Die GründerRegion GmbH wählt die Referenten der einzelnen Veranstaltungen sorgfältig aus.
Eine Übernahme der Haftung für die Richtigkeit der Informationen, die während der Gründerabende
und den Innovationsveranstaltungen vermittelt werden, wird ausgeschlossen.
5. Prämierung
(1) Die GründerRegion GmbH sowie die von ihr eingesetzten Gutachter und Jurymitglieder entschei-
den über die Wettbewerbsbeiträge in den Disziplinen „Businessplan“ und „Pitch & PitchDeck“ nach
freiem Ermessen, wobei die Entscheidung keiner Begründung bedarf. Die Nutzung von Künstlicher
Intelligenz (KI) bei der Erstellung von Wettbewerbsbeiträgen ist grundsätzlich gestattet, sofern sie
lediglich als unterstützendes Hilfsmittel eingesetzt wird. Eine eigene Leistung des Teilnehmenden
muss dabei klar erkennbar bleiben. Insbesondere behält sich der Veranstalter das Recht vor, mithilfe
von Künstlicher Intelligenz generierte Wettbewerbsbeiträge vom Wettbewerb auszuschließen, wenn
eine Eigenleistung des Teilnehmenden nicht erkennbar ist. Im Zweifelsfall ist die Eigenleistung durch
den Teilnehmenden auf Verlangen des Veranstalters nachzuweisen.
(2) Die jeweils Erst-, Zweit- und Drittplatzierten in den Disziplinen „Businessplan“ und „Pitch & Pit-
chDeck“ erhalten jeweils eine Geldprämie, wenn die Geschäftstätigkeit des prämierten Teilnehmers –
falls noch nicht geschehen – jeweils innerhalb eines Jahres nach der Prämierungsfeier in der Wirt-
schaftsregion Aachen aufgenommen wird. Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit ist von dem prämier-
ten Teilnehmer durch eine geeignete Bestätigung nachzuweisen. Wird die Bestätigung nicht inner-
halb eines Jahres nach der Prämierungsfeier vorgelegt, verfällt der Anspruch auf Auszahlung der
Geldprämie.
(3) Die jeweils Erstplatzierten in den Kategorien „Live-Pitch“ und „Messestand“ im Rahmen der Ver-
anstaltungen „Battle of Ideas“ erhalten eine Geldprämie. Die Auszahlung der Geldprämie ist an keine
weiteren Bedingungen geknüpft.
(4) Die Beachtung steuerlicher Vorschriften im Zusammenhang mit der Auszahlung der Siegerprä-
mien liegt im Verantwortungsbereich des ausgezeichneten Teilnehmers.
(5) Teilnehmende, deren bereits gegründetes Unternehmen außerhalb der Wirtschaftsregion Aachen
gemeldet ist, sind von der Prämierung ausgeschlossen.
6. Rechte an den Wettbewerbsbeiträgen
Im Falle der Einreichung von Wettbewerbsbeiträgen in Form einer Ideenskizze, eines Businessplans
oder einer Kombination aus Pitch & PitchDeck sowie bei sonstigen Präsentationen (z.B. vor einer
Jury, bei einem Live-Pitch oder einem Messestand) garantiert der Teilnehmer, Inhaber der erforderli-
chen Rechte an dem jeweiligen Beitrag bzw. dessen Inhalt zu sein. Ist der Teilnehmer nicht alleiniger
Urheber oder Rechteinhaber, erklärt er ausdrücklich, über die für die Teilnahme an AC² – Gründen
und Wachsen erforderlichen Rechte zu verfügen.7. Haftung und Freistellung
(1) Sofern der Teilnehmer einen Wettbewerbsbeitrag einreicht, garantiert der Teilnehmer, dass er
keine Inhalte übersenden wird, deren Bereitstellung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder
Rechte Dritter verstößt. Der Teilnehmer stellt die GründerRegion GmbH von Ansprüchen gleich wel-
cher Art frei, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultiert, die der Teilnehmer für seinen Wett-
bewerbsbeitrag verwendet hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, die
GründerRegion GmbH von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Rechtsanwaltskosten) voll-
ständig freizustellen.
(2) Die GründerRegion GmbH übernimmt keine Haftung für Leistungen des AC²-Beraternetzwerkes.
Schadensersatzansprüche jeglicher Art aus der Überlassung der Geschäftsidee und des Wettbe-
werbsbeitrages sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8. Ausschluss von der Teilnahme
(1) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt die GründerRegion, den jeweiligen
Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche
Angaben macht oder verwendete Inhalte geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt
bei Inhalten, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen
werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen.
(2) Ein Ausschluss von der Teilnahme durch die GründerRegion GmbH ist bei Vorliegen der nach Ab-
satz 1 beschriebenen Gründe auch noch nach Beendigung von AC² – Gründen und Wachsen möglich.
(3) Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits prämierten Teilnehmer,
kann die Geldprämie nachträglich aberkannt werden.
9. Schlussbestimmungen
(1) Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der
Bedingungen im Übrigen unberührt.
(2) Es gilt deutsches Recht. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Prämierung wird ausgeschlossen.